Ausbleibende Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung
Kommt es zu einer Scheidung und hat ein Paar keinen Ehevertrag unterschrieben oder darin keine Gütertrennung vereinbart, gilt die Ehe als Zugewinngemeinschaft. Als Zugewinn bezeichnet man das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen. Geht ein Paar dann doch wieder getrennte Wege, wird auf Antrag von dem Familienrichter der Zugewinn berechnet und unter den Eheleuten aufgeteilt. […]
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