Altersvorsorgedepot einfach erklärt – darum geht es 2026

Deutschland reformiert seine private Altersvorsorge grundlegend. Nach jahrelanger Diskussion, dem Scheitern der Ampel-Koalition und einem Neuanlauf durch die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD ist es nun offiziell: Das Altersvorsorgedepot kommt. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 können Bürgerinnen und Bürger das neue Produkt tatsächlich nutzen.

Was steckt dahinter? Was ändert sich? Und was bedeutet das für die eigene Vorsorge? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte.

Disclaimer: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Anlage- oder Rechtsberatung. Berücksichtigen Sie, dass die Investition in Finanzmärkte und Kryptowährungen auch mit Risiken verbunden ist! Alle Angaben im Artikel sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

Stand: Mai 2026


Warum überhaupt eine Reform?

Die Riester-Rente, einst als Herzstück der privaten Altersvorsorge eingeführt, hat ihren Ruf verloren. Komplizierte Zulagenregeln, teure Produktstrukturen und kaum spürbare Renditen haben dazu geführt, dass viele Verträge kaum Erträge brachten. Gleichzeitig waren Selbstständige, Freiberufler und bestimmte Berufsgruppen von der staatlichen Förderung ausgeschlossen.

Die Antwort der Politik: ein schlankeres, transparenteres und renditeorientierteres System – das Altersvorsorgedepot.


Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Das Besondere: Das eingezahlte Geld wird nicht einfach „gespart“, sondern direkt am Kapitalmarkt angelegt – in Fonds, börsengehandelte Indexfonds (ETFs) oder Anleihen.

Es gibt zwei Hauptvarianten:

  • Standarddepot (renditeorientiert): Keine Kapitalgarantie, dafür freie Anlage in Aktien- und Anleihenfonds, Aktienquoten bis 100 Prozent möglich – und damit höhere Renditechancen.
  • Garantieprodukt: Wer auf Sicherheit setzt, kann eine Variante mit 80 Prozent Beitragsgarantie wählen. Hier stehen zu Rentenbeginn mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beiträge inklusive Zulagen zur Verfügung.

Zusätzlich ist ein staatliches Standardangebot geplant, das von Banken und anderen Finanzinstituten ab 2027 vertrieben werden darf.


Wer ist förderberechtigt?

Das ist einer der größten Fortschritte gegenüber der Riester-Rente: Der Kreis der Förderberechtigten wird erheblich erweitert. Künftig sollen auch Selbstständige und Angehörige von Kammerberufen (also etwa Ärzte, Anwälte, Architekten) von der staatlichen Förderung profitieren können – bisher waren sie weitgehend ausgeschlossen.


Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Förderstruktur wurde im parlamentarischen Verfahren noch einmal überarbeitet. Statt einer festen Zulage in Cent pro eingezahltem Euro gilt nun eine prozentuale Förderung:

  • 50 Prozent der Einzahlungen bis 360 Euro im Jahr werden als Zulage gewährt.
  • 25 Prozent der Einzahlungen von 360,01 bis 1.800 Euro werden gefördert.

Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.

Zusätzlich gibt es:

  • Kinderzulage: 300 Euro pro Kind und Jahr, wenn monatlich mindestens 25 Euro eingezahlt werden. Gerade Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen profitieren besonders.
  • Berufseinsteigerbonus: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro extra.
  • Frühstart-Rente: Für Kinder von 6 bis 18 Jahren zahlt der Staat monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgekonto ein – ein Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge von Kindesbeinen an.

Einzahlungen bis insgesamt 6.840 Euro pro Jahr sind möglich. Für den Teil über 1.800 Euro gibt es zwar keine direkten Zulagen mehr, aber weiterhin den steuerlichen Vorteil: In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an.


Besteuerung und Kosten

Das Altersvorsorgedepot nutzt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung: In der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Rentenalter werden die Beträge als sonstige Einkünfte versteuert – in der Regel zu einem deutlich günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.

Um Verbraucher vor überhöhten Gebühren zu schützen, wird außerdem ein Kostendeckel für Anbieter von Finanzprodukten eingeführt. Für Standardprodukte ist ein Deckel von 1,5 Prozent vorgesehen – ein Kompromiss, der zwischen den Forderungen der Deutschen Kreditwirtschaft (kein Deckel) und den Verbraucherzentralen (deutlich niedrigere Grenze) liegt.


Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nichts überstürzen. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und werden auch nach dem 1. Januar 2027 weiterhin mit der bisherigen Riester-Förderung unterstützt. Eine Fortführung ist unverändert möglich.

Wer möchte, kann ab 2027 entweder auf die neue Fördersystematik umstellen oder das angesparte Riester-Guthaben förderunschädlich in ein neues gefördertes Produkt übertragen – bereits erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile bleiben dabei erhalten.


Was bleibt offen?

Nicht alles ist bereits abschließend geregelt. Offen ist zum Beispiel, ob und in welcher Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die späteren Auszahlungen anfallen. Auch die genaue Produktlandschaft – also welche Anbieter welche zertifizierten Depots anbieten werden – wird sich erst im Laufe des Jahres 2026 und Anfang 2027 herausbilden. Aktuell existieren noch keine zertifizierten Produkte.


Fazit: Wer profitiert – und was ist jetzt zu tun?

Das Altersvorsorgedepot ist ein echter Schritt nach vorn: einfacher, breiter zugänglich und mit mehr Renditechancen als die alte Riester-Rente. Besonders für Familien, junge Einsteiger und bisher ausgeschlossene Selbstständige verbessern sich die Konditionen erheblich.

Da der Start erst am 1. Januar 2027 liegt und aktuell noch keine zertifizierten Produkte verfügbar sind, besteht kein akuter Handlungsdruck. Die Zeit bis dahin lässt sich sinnvoll nutzen, um die eigene Vorsorgesituation zu analysieren und bestehende Verträge zu prüfen.


Weiterführende Quellen