Elterngeld Tabelle 2026: Höhe, Nettoeinkommen & Bezugsdauer

Das Elterngeld gehört zu den wichtigsten finanziellen Leistungen für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt einen Teil des durch Kinderbetreuung wegfallenden Erwerbseinkommens. Wie hoch das Elterngeld 2026 ausfällt, welche Einkommensgrenzen gelten und wie lange es bezogen werden kann, zeigt dieser Überblick.

Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Artikel wurde mit großer Sorgfalt recherchiert. Dennoch sind alle Angaben, insbesondere zu Kosten oder Preisen ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Der Artikel wurde am 11.09.2026 veröffentlicht und zuletzt am 11.09.2026 editiert.

Was ist das Elterngeld?

Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unterstützt Eltern, die sich nach der Geburt eines Kindes um die Betreuung kümmern und deshalb weniger oder gar nicht erwerbstätig sind. Es ersetzt einen Teil des vor der Geburt erzielten Nettoeinkommens. Eltern können zwischen drei Varianten wählen, die sich auch kombinieren lassen: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Höhe des Elterngeldes 2026

Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt.

Variante Mindestbetrag Höchstbetrag Ersatzrate
Basiselterngeld 300 Euro pro Monat 1.800 Euro pro Monat in der Regel 65 bis 67 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens
ElterngeldPlus 150 Euro pro Monat 900 Euro pro Monat rechnerisch die Hälfte des Basiselterngeldes

Der Mindestbetrag von 300 Euro (Basis) beziehungsweise 150 Euro (Plus) wird unabhängig vom vorherigen Einkommen gezahlt – also auch dann, wenn vor der Geburt kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen vorhanden war, etwa bei Studierenden oder zuvor nicht erwerbstätigen Elternteilen.

Wie wird die Ersatzrate berechnet?

Grundsätzlich ersetzt das Basiselterngeld 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt. Bei niedrigerem Einkommen steigt die Ersatzrate stufenweise bis auf 67 Prozent, um geringere Einkommen relativ stärker abzusichern. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro wird erreicht, sobald das für das Elterngeld maßgebliche Nettoeinkommen bei rund 2.770 Euro monatlich liegt. Wichtig: Das für die Berechnung maßgebliche „Elterngeldnetto“ weicht vom Nettogehalt auf der Gehaltsabrechnung ab, da bestimmte Werbungskosten- und Steuerpauschalen eigenständig berücksichtigt werden. Eine genaue Berechnung liefert daher immer nur ein individueller Elterngeldrechner oder die zuständige Elterngeldstelle.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Für Familien mit mehreren kleinen Kindern oder Mehrlingsgeburten gibt es Zuschläge:

  • Geschwisterbonus: 10 Prozent Zuschlag auf das errechnete Elterngeld, mindestens jedoch 75 Euro monatlich (Basiselterngeld) beziehungsweise 37,50 Euro (ElterngeldPlus), wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren oder mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben.
  • Mehrlingszuschlag: Für jedes weitere Mehrlingskind gibt es einen zusätzlichen Zuschlag von 300 Euro (Basiselterngeld) beziehungsweise 150 Euro (ElterngeldPlus) pro Monat.

Einkommensgrenze 2026: Wer hat überhaupt Anspruch?

Nicht jede Familie hat automatisch Anspruch auf Elterngeld. Seit dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze, die auch 2026 unverändert fortgilt:

  • 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen, einheitlich für Paare und Alleinerziehende

Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt, wie es im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen wird – also das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen. Das ist nicht mit dem Bruttogehalt oder dem monatlichen Nettolohn zu verwechseln und liegt in der Regel deutlich darunter. Wird die Grenze überschritten, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig, unabhängig von der Kinderzahl oder der Familiensituation.

Diese Grenze ist das Ergebnis einer schrittweisen Absenkung: Vor der Reform lagen die Einkommensgrenzen deutlich höher und waren zwischen Paaren und Alleinerziehenden gestaffelt. Die aktuelle einheitliche Grenze von 175.000 Euro ist die letzte Stufe dieser seit 2023 beschlossenen Reform.

Bezugsdauer: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld

  • Maximal 12 Monate, wenn nur ein Elternteil Elterngeld bezieht.
  • Maximal 14 Monate, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen und mindestens der zweite Elternteil für wenigstens zwei Monate eigenes Einkommen einbüßt (Partnermonate). Auch Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen die vollen 14 Monate nutzen.

ElterngeldPlus

  • Ein Monat Basiselterngeld lässt sich in zwei Monate ElterngeldPlus umwandeln. Der Monatsbetrag halbiert sich dabei, die Bezugsdauer verdoppelt sich entsprechend.
  • Allein aus dem Basisanspruch ergibt sich so eine maximale ElterngeldPlus-Dauer von bis zu 28 Monaten; unter Einbeziehung der Partnerschaftsbonus-Monate kann sich der gesamte Förderzeitraum auf bis zu 32 Monate verlängern, also bis das Kind rund zwei Jahre und acht Monate alt ist.
  • ElterngeldPlus eignet sich besonders für Eltern, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten, da zusätzliches Einkommen die Leistung dann nicht so stark reduziert wie beim Basiselterngeld.

Partnerschaftsbonus

Arbeiten beide Elternteile in denselben Lebensmonaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, honoriert der Partnerschaftsbonus diese geteilte Erwerbstätigkeit mit zwei bis vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil.

Gleichzeitiger Bezug: Was gilt seit April 2024?

Seit dem 1. April 2024 dürfen beide Elternteile in der Regel nur noch für einen gemeinsamen Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und das nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Wollen Eltern länger parallel Elterngeld beziehen, muss mindestens ein Elternteil auf ElterngeldPlus umsteigen. Ausnahmen von dieser Beschränkung gelten unter anderem bei Frühgeburten (mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin), bei Mehrlingsgeburten und wenn wegen einer Behinderung eines Geschwisterkindes der Geschwisterbonus gezahlt wird.

Verhältnis zum Mutterschaftsgeld

Während der gesetzlichen Mutterschutzfrist von in der Regel acht Wochen nach der Entbindung erhalten Mütter Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie gegebenenfalls einen Arbeitgeberzuschuss. Diese Leistungen werden vollständig auf das Basiselterngeld der betroffenen Lebensmonate angerechnet. In der Praxis bedeutet das: Für die Monate des Mutterschutzes wird zusätzlich zum Mutterschaftsgeld in der Regel kein separates Elterngeld ausgezahlt, da die Anrechnung den Anspruch aufzehrt.

Beispielrechnung

Eine Arbeitnehmerin hatte vor der Geburt ein für das Elterngeld maßgebliches Nettoeinkommen von rund 2.500 Euro monatlich. Bei einer Ersatzrate von 65 Prozent ergibt sich ein Basiselterngeld von etwa 1.625 Euro monatlich. Entscheidet sie sich stattdessen für ElterngeldPlus, erhält sie rund 812,50 Euro monatlich, dafür aber über einen doppelt so langen Zeitraum.

Fazit

Die Grundstruktur des Elterngeldes bleibt 2026 unverändert: Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich für bis zu 14 Monate, ElterngeldPlus mit halbierten Beträgen für bis zu 28 beziehungsweise mit Partnerschaftsbonus bis zu 32 Monate. Entscheidend für den Anspruch dem Grunde nach ist die seit April 2025 geltende, einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Wer die genaue Höhe für die eigene Familie wissen möchte, sollte einen Elterngeldrechner nutzen oder sich direkt an die zuständige Elterngeldstelle wenden, da die tatsächliche Berechnung von individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Werbungskosten und gegebenenfalls selbstständigen Einkünften abhängt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch die zuständige Elterngeldstelle.

Quellen