Viele Selbständige und Gewerbetreibende kennen das Problem: Die Frist für die Einkommensteuererklärung rückt näher – doch der Gewerbesteuerbescheid vom Finanzamt liegt noch nicht vor. Was nun?
Gute Nachricht: Das ist kein Problem.
Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
So funktioniert es in der Praxis
- Die Einkommensteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung sind zwei getrennte Steuererklärungen, die du unabhängig voneinander einreichen kannst.
- Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer auch dann, wenn der Gewerbesteuerbescheid (der von der Gemeinde erlassen wird) noch nicht da ist.
Wie hängen Gewerbesteuer und Einkommensteuer zusammen?
- Du kannst die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen lassen (sogenannte Gewerbesteueranrechnung, § 35 EStG).
- ABER: Die Einkommensteuererklärung selbst kannst du auch dann abschicken, wenn der Gewerbesteuerbescheid noch nicht vorliegt.
Das Finanzamt nimmt dann zunächst eine vorläufige Veranlagung vor oder berücksichtigt die Anrechnung erst, wenn der Gewerbesteuerbescheid nachgereicht wird.
Was tun, wenn der Gewerbesteuerbescheid später kommt?
- Einfach den Gewerbesteuerbescheid ans Finanzamt weiterleiten.
- Das Finanzamt ändert dann den Einkommensteuerbescheid entsprechend und rechnet die Gewerbesteuer an.
- In der Regel erfolgt das automatisch, da das Finanzamt sowohl deine Gewerbesteuererklärung als auch die Einkommensteuererklärung erhält.
Was du jetzt schon machen kannst:
- Einkommensteuererklärung vollständig ausfüllen und abgeben.
- Gewerbesteuererklärung ebenfalls abgeben (sofern noch nicht geschehen).
- Warten, bis der Gewerbesteuerbescheid kommt – das dauert manchmal länger, weil die Gemeinde diesen erstellt.
- Danach erfolgt die Anrechnung ggf. automatisch oder auf Nachfrage.
Wichtiger Hinweis:
- In Elster oder deiner Steuersoftware kannst du die Gewerbesteueranrechnung vorbereiten, indem du in der Anlage „G“ oder „EÜR“ alle relevanten Angaben machst.
- Du brauchst aber noch nicht den finalen Bescheid, um die Einkommensteuererklärung abzugeben.
Fazit
Der fehlende Gewerbesteuerbescheid ist kein Hindernis für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Gib alles fristgerecht ab, das Finanzamt passt den Bescheid später an, sobald die Gewerbesteuer final berechnet ist.
Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Für individuelle Fragen wende dich am besten an eine:n Steuerberater:in oder eine Lohnsteuerhilfe.