Wer verdient mehr – Rechtsanwalt oder Staatsanwalt?

Wer verdient mehr – Rechtsanwalt oder Staatsanwalt?

Die Berufe des Rechtsanwalts und des Staatsanwalts gehören beide zur juristischen Laufbahn – und doch unterscheiden sie sich deutlich in Aufgaben, Karriereweg und vor allem: beim Gehalt. Viele Jurastudenten stellen sich daher früh die Frage: Wer verdient mehr – der freie Rechtsanwalt oder der verbeamtete Staatsanwalt?


1. Rechtsanwalt – freier Beruf mit großen Unterschieden

Gehaltsspanne:

  • Berufseinsteiger: ca. 40.000–70.000 € brutto/Jahr
  • Großkanzlei (Top 10): bis 140.000 € Einstiegsgehalt
  • Selbstständige Anwälte: stark schwankend – von unter 30.000 € bis über 500.000 € jährlich (bei Kanzleiinhabern)

Einflussfaktoren auf das Einkommen:

  • Kanzleigröße und Standort
  • Fachrichtung (z. B. Wirtschaftsrecht = oft besser bezahlt als Sozialrecht)
  • Selbstständigkeit vs. Festanstellung
  • Mandantenstruktur und Spezialisierung

Fazit: Das Gehalt von Rechtsanwälten ist sehr unterschiedlich. Wer in einer Großkanzlei arbeitet oder sich mit einem gefragten Spezialgebiet selbstständig macht, kann deutlich mehr verdienen als ein Staatsanwalt – aber auch finanziell riskanter leben.


2. Staatsanwalt – Beamtenlaufbahn mit Sicherheit

Einstiegsgehalt:

  • Ca. 60.000–65.000 € brutto/Jahr (Besoldungsgruppe R1)

Karriereverlauf:

  • Mit Berufserfahrung und Beförderungen steigen Gehalt und Verantwortung.
  • Höhere Besoldungsgruppen (z. B. R2 oder R3) bedeuten Gehälter von über 90.000 bis ca. 120.000 € jährlich

Vorteile:

  • Sichere Anstellung im öffentlichen Dienst
  • Regelmäßige Gehaltssteigerungen und Pensionsanspruch
  • Keine unternehmerischen Risiken

Fazit: Als Staatsanwalt verdient man solide – nicht herausragend, aber verlässlich. Das Einkommen ist planbar, und der Lebensstandard lässt sich gut kalkulieren.


3. Wer verdient nun mehr?

Berufsbild Einstiegsgehalt Spitzengehalt (typisch) Risiko/Schwankung
Rechtsanwalt 40.000–140.000 € < 500.000 € möglich Hoch (selbstständig)
Staatsanwalt ca. 60.000–65.000 € ca. 120.000 € Gering (Beamtenstatus)

Fazit

Der Rechtsanwalt kann – insbesondere in der Wirtschaftskanzlei oder als erfolgreicher Selbstständiger – deutlich mehr verdienen als ein Staatsanwalt. Dafür trägt er auch mehr unternehmerisches Risiko und hat oft weniger Planbarkeit im Einkommen.

Der Staatsanwalt hingegen verdient solide, sicher und mit geregelten Arbeitszeiten. Für viele Juristen ist das eine attraktive Kombination aus Stabilität und Verantwortung.


Kurz gesagt:

  • Wer Wert auf finanzielle Sicherheit legt, ist als Staatsanwalt gut aufgehoben.
  • Wer unternehmerisch denkt und bereit ist, Risiko zu tragen, hat als Rechtsanwalt mehr Einkommenspotenzial – aber auch mehr Unsicherheiten.

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