Steuern Finanzen Taschenrechner Mehr Netto vom Brutto – So profitieren Sie 2025 vom höheren Grundfreibetrag in Schleswig-Holstein

Mehr Netto vom Brutto – So profitieren Sie 2025 vom höheren Grundfreibetrag in Schleswig-Holstein

Ab dem Jahr 2025 können Steuerzahler in Schleswig-Holstein aufatmen: Der Grundfreibetrag steigt erneut. Für viele bedeutet das ganz konkret mehr Netto vom Brutto haben. Dies ist Teil der jährlichen Steueranpassungen, die sicherstellen sollen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten kann dieser steuerliche Freibetrag einen spürbaren Unterschied machen.

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

Was ist der Grundfreibetrag überhaupt?

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er soll das Existenzminimum sichern also die grundlegenden Lebenshaltungskosten, die jeder Mensch zum Leben braucht. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen über diesem Freibetrag liegt, fällt Einkommensteuer an.

Für das Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 Euro pro Person. Das ist eine Erhöhung um 348 Euro gegenüber dem Jahr 2024, in dem er bei 11.784 Euro lag.

Ein Blick zurück

Einige Zahlen aus den letzten Jahren verdeutlichen, dass der Grundfreibetrag regelmäßig steigt:

 

Jahr Grundfreibetrag
2020 9.408 €
2021 9.744 €
2022 10.347 €
2023 10.908 €
2024 11.784 €
2025 12.096 €

Wer beispielsweise im Jahr 2020 ein zu versteuerndes Einkommen von 15.000 Euro hatte, musste 9.408 Euro davon nicht versteuern. Im Jahr 2025 liegt dieser steuerfreie Anteil bereits bei 12.096 Euro. Das macht sich gerade bei kleineren und mittleren Einkommen bemerkbar.

Beispielrechnung für Steuerzahler in Schleswig-Holstein

Nehmen wir an, eine alleinstehende Angestellte in Kiel verdient 2.500 Euro brutto im Monat (30.000 Euro jährlich). Ihr zu versteuerndes Einkommen (nach Abzug von Werbungskostenpauschale und Sozialversicherungsbeiträgen) liegt bei rund 24.000 Euro.

  • 2024: 24.000 Euro – 11.784 Euro = 12.216 Euro steuerpflichtig
  • 2025: 24.000 Euro – 12.096 Euro = 11.904 Euro steuerpflichtig

Die Differenz von 348 Euro steuerfreiem Einkommen reduziert die Steuerlast um rund 50–60 Euro pro Jahr. Das mag nicht nach viel klingen, summiert sich aber, wenn auch andere steuerliche Entlastungen dazukommen, wie etwa höhere Arbeitnehmer-Pauschbeträge oder Kinderfreibeträge.

Herr M. aus Flensburg erhält eine Rente von 13.000 Euro im Jahr. 2024 musste er 1.216 Euro seines Einkommens versteuern (13.000 Euro minus Grundfreibetrag von 11.784 Euro). 2025 sinkt der steuerpflichtige Anteil auf nur noch 904 Euro – das reduziert seine Steuerlast spürbar. Für viele Seniorinnen und Senioren ist diese Entlastung ein willkommener Effekt.

Lesetipp: Angst vor der Steuererklärung – Warum sie viele Menschen betrifft und wie du damit umgehen kannst

Warum ist das besonders für Schleswig-Holstein relevant?

In Schleswig-Holstein liegen die Durchschnittslöhne oft etwas unter dem Bundesdurchschnitt, während die Lebenshaltungskosten vor allem in Städten wie Kiel, Lübeck oder Flensburg in den letzten Jahren gestiegen sind. Der höhere Grundfreibetrag wirkt hier wie ein kleiner Inflationsausgleich.

Für Pendler, die täglich von Orten wie Neumünster oder Rendsburg in die größeren Städte fahren, bedeutet der Freibetrag, dass ein Teil der gestiegenen Fahrtkosten indirekt kompensiert wird. Wer nur eine kleine Rente erhält, liegt durch den höheren Freibetrag möglicherweise ganz unterhalb der Steuerpflicht.

Mehr Netto aber nicht nur durch den Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist nur ein Baustein für mehr Netto vom Brutto. Arbeitnehmer und Selbstständige in Schleswig-Holstein können zusätzlich weitere Freibeträge oder Pauschalen ausschöpfen. Dazu zählen:

  • Werbungskosten (z. B. Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit)
  • Sonderausgaben (z. B. Altersvorsorgebeiträge)
  • Kinderfreibeträge oder Kindergeld
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (z. B. für Weiterbildung oder Zuschüsse zum Jobticket)

Grundfreibetrag bei Ehepaaren

Für Ehepaare in gemeinsamer Veranlagung wird der Freibetrag addiert: 2025 liegt er bei 24.192 Euro. Das bedeutet, dass Paare in Schleswig-Holstein mit einem gemeinsamen Einkommen von bis zu 24.192 Euro überhaupt keine Einkommensteuer zahlen. Das ist besonders für Haushalte mit einem Alleinverdiener interessant.

Auch spannend: Das Steuersystem der Schweiz – einfach erklärt

Endgedanke

Der höhere Grundfreibetrag 2025 ist ein bedeutender Schritt zur steuerlichen Entlastung der Bürger. Ob Angestellte in Lübeck, Rentner in Husum oder Selbstständige in Eckernförde: Alle profitieren von einem größeren steuerfreien Einkommen.

Auch wenn die jährliche Entlastung oft im zweistelligen Euro-Bereich liegt, kann sie sich in Kombination mit weiteren steuerlichen Vergünstigungen deutlich auf das verfügbare Jahresnettoeinkommen auswirken. Wenn man seinen persönlichen Vorteil genau ermitteln möchte, sollte man eine individuelle Steuerberechnung mit den neuen Werten vornehmen.